Regulierung der Mikromobilität
Mit Nivel folgen die Empfehlungen des Difu
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat kürzlich E-Scooter Regulierungen in deutschen Kommunen verglichen sowie 3.834 E-Scooter-Nutzer und betroffene Bürger befragt, um Handlungsempfehlungen zu formulieren. Nivel hat Erfahrung mit den genannten Regulierungen und kann beraten, wie Städte diese am wirkungsvollsten in die Praxis umsetzen können.
29. Juni 2023
Datenaustausch als Basis für effektive Regulierungen
Das Difu empfiehlt, Datenplattformen zu nutzen, die als Vermittler zwischen Kommunen und Verleihfirmen dienen. Letztere stellen hier Nutzungsdaten zur Verfügung, sodass Städte selbständig das E-Scooter-Angebot analysieren, regulieren und verbessern können. Nivel Regulator stellt eine solche Datenplattform zur Verfügung.
Bisher erfolgt die Auswertung der vertraglichen Regelungen auf der Grundlage der Daten, die der Betreiber selbst zur Verfügung stellt, ergänzt von Meldungen vom Ordnungsamt und Beschwerden von Passant:innen. Mithilfe eines digitalen Tools wie dem Nivel Regulator können diese Informationen unabhängig, vollständig und rückverfolgbar erfasst, visualisiert und dokumentiert werden. Die hohe Benutzerfreundlichkeit von Nivel Regulator macht es möglich, dass Städte innerhalb weniger Tage nach der Einführung Daten und Informationen erfassen und mit einer wirksamen digitalen Regulierung starten können.
E-Scooter Abstellflächen für ordentliche Straßen
Im Bericht wird als effektivste Maßnahme gegen das E-Scooter-Chaos die Einrichtung von Abstellflächen genannt, auf denen die Fahrzeuge verpflichtend geparkt werden müssen. Der Bedarf an Abstellflächen kann durch Analyse der häufigsten Start- und Endpunkte von E-Scooter-Fahrten auf der Basis von GPS-Daten ermittelt und die Abstellflächen digital im Tool eingetragen werden, zusammen mit Parkverbotszonen. Diese Regeln werden automatisch an die Backends der Betreiber übermittelt, sodass E-Scooter-Fahrten nicht mehr beendet werden können, wenn das Fahrzeug falsch geparkt wurde.
Nunmehr können die Städte die Akzeptanz der Maßnahme im Nivel Regulator überprüfen und einsehen, wie stark jede Abstellfläche ausgelastet oder ggf. überlastet ist. überlastet ist. Mit diesen Informationen können Städte weitere Abstellflächen in der Nähe schaffen oder aber nicht genutzte Flächen auflösen.
Mit der von Nivel ebenfalls zur Verfügung gestellten Falschparker App kann eine Passantin falsch geparkte oder umgefallene E-Scooter mit einem Aufwand von wenigen Sekunden melden, wobei diese Meldung über einen Taskmanager gleichzeitig in der Stadtverwaltung (z.B. dem Ordnungsamt) und bei der zuständigen Verleihfirma ankommt. Die Verleihfirma muss nun das Fahrzeug innerhalb einer vereinbarten Zeit umsetzen und quittiert die Störungsbehebung im Taskmanager. Mit einem Mausklick können die Störmeldungen und die Entstörungen in bestimmten Zeiträumen ausgewertet werden: automatisiertes Ereignis- und Vertragscontrolling.
Flottenobergrenzen für eine bessere Verteilung der Sharing-Fahrzeuge
Nivel rät davon ab, eine Flottenbegrenzung ohne Zonenbestimmung und Dateneinsicht in die tatsächlichen Standorte der E-Scooter einzuführen. Auch bei pauschalen Obergrenzen und jährlichen Gebühren besteht weiterhin ein Anreiz für die Verleiher, die Fahrzeuge vor allem an zentralen Standorten zu platzieren, wo sie die höchste Nutzungsintensität erwarten, womit das Chaos in kritischen Gebieten nicht behoben wird.
Im Nivel Regulator können Städte hingegen Statistiken einsehen, die aufzeigen, wie viele Fahrzeuge pro Verleihfirma tatsächlich pro Woche, Monat oder Jahr in der Innenstadt, bzw. in bestimmten Zonen der Innenstadt, platziert waren. Zudem wird gemessen, wie viele Fahrzeuge bspw. weniger als 2 Mal am Tag in Nutzung sind. Obergrenzen und Gebühren können so dynamisch für eine optimale Auslastung angepasst werden.
Mikromobilität nutzen, um den ÖPNV zu stärken
Das Difu berichtet über eine 2-jährige EU-Förderung von 200 E-Scooter-Abstellflächen in den Außenbezirken von Hamburg, welche die Nutzung des ÖPNVs stärken soll.
Nivel empfiehlt hingegen, statt einer pauschalen Förderung, die tatsächliche Nutzung der Abstellflächen zu messen und entsprechend zu vergüten. Für 3 Kommunen in der Nähe von Trondheim werden den Verleihfirmen Fördergelder auf der Basis von Analysen des Nivel Regulators ausgezahlt, abhängig davon, wie lange ein Fahrzeug auf der gewünschten Abstellfläche geparkt wurde.
Auf diese Weise haben E-Scooter-Anbieter einen konstanten und dynamischen Anreiz über den gesamten Projektzeitraum hinweg, Scooter auch in den Außenbezirken zu platzieren. Abhängig von der E-Scooter Nutzung kann nach einiger Zeit eine Erhöhung oder Absenkung der Subventionen zur Verbesserung der Zielerreichung erfolgen. Ebenso können die Subventionen gesenkt oder abgeschafft werden, wenn der Markt ohne weitere Anreize funktioniert.
Sicherere Straßen durch automatische Tempodrosselung
Andere europäische Länder erlauben ihren Kommunen eine automatische Tempodrosselung. Die E-Scooter-Anbieter konfigurieren ihre Geräte so, dass per GPS-Signal die Geschwindigkeit für bestimmte Zonen gesenkt wird. Im Nivel Regulator können Fahrverbotszonen für Fußballfelder, Friedhöfe oder Spielplätze erstellt werden. Für Fußgängerzonen und Unfallschwerpunkte können Städte Zonen einrichten, in denen die maximale Fahrgeschwindigkeit heruntergesetzt wird. Nivel empfiehlt, diese effektiven Regulierungen auch in freiwilligen Selbstverpflichtungen für E-Scooter-Anbieter festzulegen.
Rechtsspielraum zur Regulierung nutzen
Nordrhein-Westfalen hat die E-Scooter-Nutzung als Sondernutzung des öffentlichen Raumes rechtssicher definiert. Andere Kommunen haben das Urteil aus Nordrhein-Westfalen als Anstoß genommen, Regeln zunächst in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung für Anbieter zu formulieren.
Einige Städte haben bereits pauschale Jahresgebühren pro E-Scooter eingeführt. Solange sie jedoch nicht über anonymisierte Standortdaten der E-Scooter verfügen, ist nicht einzusehen, wie viele Fahrzeuge tatsächlich wo genutzt werden. Bei einer Datenübertragung aller Anbieter mit Hilfe des Nivel Regulators, können Städte standortbasierte Gebühren erheben. Die Gebühren werden digital und minutengenau berechnet und erhoben, und können jederzeit angepasst werden.
So kann die Stadt Gebühren oder Subventionen - entsprechend der Nachfrage anpassen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Anreize für ein gutes Mobilitätsangebot mit einer guten Verteilung der Fahrzeuge sorgen - ohne dass die Straßen mit Fahrzeugen überfüllt sind. Jeder Verleiher zahlt, basierend auf der tatsächlichen Nutzung des wertvollen öffentlichen Raumes. Eine willkürliche Benachteiligung gegenüber anderen Verleihsystemen und Sondernutzungen ist laut Gleichheitsgrundsatz nicht zulässig.
Wir teilen unsere Erfahrungen zu diesen aktiven Regulierungen gerne mit Ihnen.
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